Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Halteverbotsschildern sowie die damit verbundenen Dienstleistungen (Lieferung, Beschriftung, Aufstellung, Abholung, Beantragung von Genehmigungen) zwischen Halteverbotszonen Th. Schorn, Inhaber Thorsten Schorn (nachfolgend "Vermieter" genannt) und dem Mieter.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Mieters durch den Vermieter zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder durch konkludentes Handeln (z.B. Lieferung der Schilder) erfolgen. Der Mieter ist an sein Angebot 14 Tage gebunden.
3. Leistungen
3.1 Vermietung
Der Vermieter vermietet StVO-konforme und behördlich zugelassene Halteverbotsschilder für den vereinbarten Zeitraum.
3.2 Full-Service (im Raum Köln & Rheinland)
Der Full-Service umfasst:
- Lieferung der Schilder zum vereinbarten Ort
- Professionelle Beschriftung mit Datum, Uhrzeit und Richtungspfeilen
- Fachgerechte und windstabile Aufstellung mindestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots
- Termingerechte Abholung nach Ende des Halteverbots
- Optionale Beantragung der behördlichen Genehmigung
4. Preise und Zahlung
Die Preise werden individuell nach Mietdauer, Anzahl der Schilder und gewünschtem Service vereinbart. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Genehmigung
Das Aufstellen von Halteverbotsschildern erfordert eine behördliche Genehmigung. Der Mieter ist für die Einholung der Genehmigung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Vermieter diese Dienstleistung übernimmt.
Die behördlichen Genehmigungsgebühren trägt der Mieter und werden separat in Rechnung gestellt.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- Die gemieteten Schilder pfleglich zu behandeln
- Bei Selbstabholung die Schilder rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots) aufzustellen
- Die Schilder nach Ablauf des Mietvertrags zurückzugeben bzw. beim Full-Service zur Abholung bereitzustellen
- Für die Einhaltung der behördlichen Auflagen zu sorgen
7. Haftung
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Mieter haftet für alle Schäden an den gemieteten Schildern, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er die Schäden nicht zu vertreten hat.
8. Abschleppkosten
Für das Abschleppen von Fahrzeugen, die nach ordnungsgemäßer Aufstellung der Schilder (72-Stunden-Frist) in der Halteverbotszone stehen, ist der Genehmigungsinhaber zuständig. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.
9. Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Details finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Mit Abschluss des Vertrags stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung (insbesondere Lieferung, Beschriftung, Aufstellung der Halteverbotsschilder sowie Beantragung der Genehmigung) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Diese Zustimmung ist erforderlich, da die Halteverbotsschilder termingerecht aufgestellt werden müssen, um die gesetzliche 72-Stunden-Frist einzuhalten.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Widerrufen Sie den Vertrag, nachdem die Dienstleistung bereits begonnen hat, haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Dezember 2025
